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Elternzeit
 
Das sagt das Gesetz zur Elternzeit

von Janine Meul, Sabine Grüneberg

Wann muss ich Elternzeit beantragen? Darf ich während meiner Elternzeit arbeiten? Was ändert sich, wenn ein Geschwisterchen unterwegs ist? Gar nicht so leicht, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden. Deshalb beantworten wir hier die wichtigsten rechtlichen Fragen zur Elternzeit.

Elternzeit: Das sagt das Gesetz zur Elternzeit
iStock, FatCamera

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Du stehst in einem Arbeitsverhältnis oder befindest dich in der Ausbildung? Dann hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit, natürlich auch, wenn du in Teilzeit arbeitest, einen befristeten Vertrag hast oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass du mit dem Kind im selben Haushalt lebst, du das Kind überwiegend selbst betreust und erziehst und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitest.
 
Übrigens: Auch unverheiratete Väter und Mütter, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Geschwister und Pflegeeltern können unter gesonderten Bestimmungen Elternzeit beantragen. Mehr Informationen dazu findest du unter www.bmfsfj.de.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Pro Kind kannst du bis zum achten Geburtstag deines Kindes insgesamt drei Jahre Elternzeit nehmen. Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag dürfen davon maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden.
 
Wichtig: Für Mütter beginnt die Elternzeit erst nach dem gesetzlichen Mutterschutz. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt wird von den drei Jahren Elternzeitanspruch abgezogen. Die Elternzeit von Vätern kann bereits ab der Geburt beginnen.

Wann, wo und wie kann ich Elternzeit beantragen?

Die Anmeldung deiner Elternzeit muss immer schriftlich erfolgen. Wenn du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes Elternzeit nehmen möchtest, musst du deinen Arbeitgeber sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich informieren. Soll die Elternzeit unmittelbar an den achtwöchigen Mutterschutz nach der Geburt anschließen, müssen Mütter ihre Anmeldung also spätestens in der ersten Lebenswoche ihres Kindes einreichen. Wollen Väter ihre Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen, müssen sie die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abgeben. Möchtest du nach dem dritten Geburtstag deines Kindes Elternzeit nehmen, musst du eine Frist von 13 Wochen einhalten. Wenn du die jeweilige Frist verpasst, verschiebt sich der Beginn deiner Elternzeit entsprechend nach hinten. Nur in begründeten Ausnahmefällen (eine Adoption, die sich nicht früher planen ließ oder bei Frühgeburten) können die Fristen verkürzt werden.
 
Am unkompliziertesten für dich und deinen Arbeitgeber ist es, wenn du deine Pläne so detailliert wie möglich, am besten mit genauen Daten, angibst. Formulierungen wie „für ein Jahr“ führen oftmals zu Missverständnissen und sind daher nicht ratsam. Planst du während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Dann solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren. So haben du und er Planungssicherheit. Und lasse dir am besten schriftlich bestätigen, dass du Elternzeit angemeldet hast.

Kann ich die Elternzeit aufteilen und muss der Arbeitgeber dem zustimmen?

Wer sich einen Teil der Elternzeit aufsparen will (zum Beispiel für den Schuleintritt), hat dazu bis zum achten Geburtstag des Kindes die Möglichkeit. Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag können maximal 24 der 36 Elternzeitmonate genommen werden. Du kannst deine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers in insgesamt zwei oder drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber darf lediglich den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und nur dann, wenn dieser im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegt. Nimmst du den dritten Abschnitt vor dem dritten Geburtstag deines Kindes, darf er nicht ablehnen. Mit Zustimmung deines Arbeitgebers kannst du deine Elternzeit sogar in mehr als drei Abschnitte aufteilen.

Wann muss ich meinen Chef darüber informieren, wie ich mit dem dritten Jahr der Elternzeit verfahren möchte?

Soll das dritte Jahr direkt an die ersten beiden anschließen, musst du deinen Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn des dritten Jahres, also dem zweiten Geburtstag des Kindes, schriftlich informieren. Für alle Zeiträume, die nach dem dritten Geburtstag genommen werden, gilt eine Frist von 13 Wochen. Achtung: Beginnt ein Elternzeitabschnitt vor dem dritten Geburtstag und endet danach, gilt für den ersten Teil die 7-Wochen-Frist und für den zweiten Teil nach dem dritten Geburtstag die 13-Wochen-Frist.

Achtung: Beginnt ein Elternzeitabschnitt vor dem dritten Geburtstag und endet danach, gilt für den ersten Teil die 7-Wochen-Frist und für den zweiten Teil nach dem dritten Geburtstag die 13-Wochen-Frist.

Muss ich mich festlegen? Kann ich meine Elternzeit auch kurzfristig verlängern?

Wenn du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes Elternzeit anmeldest, musst du festlegen, in welchen Zeiträumen du innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen willst. Beantragst du Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres deines Kindes, folgt daraus, dass du auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtest. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Ob und wann du nach den zwei Jahren noch weitere Elternzeitmonate nutzen möchtest, kannst du jedoch später entscheiden.

Darf mein Arbeitgeber eine solche kurzfristige Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Sperrt sich der Arbeitgeber gegen eine Verlängerung, hast du gute Chancen, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund" vorliegt: zum Beispiel eine Erkrankung oder ein Ortswechsel des sonst mitbetreuenden Partners, eine Krankheit des Kindes oder eine Scheidung.

Darf ich während meiner Elternzeit arbeiten?

iStock, pixdeluxe

Während deiner Elternzeit darfst du bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Sind Mutter und Vater gleichzeitig in Elternzeit, dürfen beide jeweils 30 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Gut zu wissen: In einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten hast du einen Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten, sofern keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Kann mir während meiner Elternzeit gekündigt werden?

Sobald du Elternzeit bei deinem Arbeitgeber angemeldet hast, darf dir nicht mehr gekündigt werden. Aber: Dieser Kündigungsschutz beginnt frühestens eine Woche vor der Anmeldefrist. Für die Elternzeit, die bis zum dritten Geburtstag genommen wird, beginnt der Schutz also acht Wochen vor der Elternzeit (Anmeldefrist: sieben Wochen vorher). Für die Elternzeit, die im Zeitraum nach dem dritten Geburtstag genommen wird, gilt er frühestens 14 Wochen vorher (Anmeldefrist: 13 Wochen vorher). Wer auf der sicheren Seite sein möchte, meldet die Elternzeit also frühestens eine Woche vor der Anmeldefrist an, wenn der besondere Kündigungsschutz bereits greift. Das gilt vor allem für Väter und darüber hinaus für Frauen, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes Elternzeit anmelden wollen. Frauen, die direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, profitieren zusätzlich vom Kündigungsschutz in der Schwangerschaft. Sind beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, gilt der Kündigungsschutz natürlich auch für beide. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie etwa Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils, kann dein Arbeitgeber eine Kündigung bei den zuständigen Behörden für zulässig erklären lassen.

Wie wirkt sich ein Geschwisterchen auf meine Elternzeit aus?

iStock, AleksandarNakic

Eltern haben für jedes neue Kind einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Dies gilt auch für Zwillings- und Mehrlingsgeburten. Kommt ein Geschwisterchen während der ersten Elternzeit, kannst du erneut Elternzeit beantragen und den Rest der früheren Elternzeit für später aufsparen.

Wo bekomme ich weitere Informationen zur Elternzeit?

Das Bundesfamilienministerium informiert auf seiner Internetseite ausführlich über die Elternzeit.

Schwangere-schreibt-iStock-614321516.jpg

Elternzeit: Das sagt das Gesetz zur Elternzeit

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